Unsere Auszubildende hat ihre Prüfung mit Auszeichnung bestanden. Wir gratulieren ihr ganz herzlich und wünschen ihr viel Glück auf ihrem Weg.
Auch in unserer Praxis gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb bitte wir Sie, bei einem Besuch einen Mund – Nasen Schutz ( Maske) zu tragen.
Corona-Virus:
Wenn Sie Symptome haben kommen Sie bitte nicht spontan in unsere Praxis, sondern melden Sie sich telefonisch.Wir besprechen dann das weitere sinnvolle Vorgehen und organisieren bei Bedarf eine Testung. Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeit ist auch ohne persönlichen Kontakt möglich.
Testung: Wir führen in der Praxis sowohl PCR über unser Labor (Dauer ca 1 Tag) als auch Antigenschnelltests durch.
PCR Tests werden nach den RKI Richtlinien bei symptomatische Patienten eingesetzt. Als Selbstzahlerleistung kann er bei Reisen ins Ausland und bei Reiserückkehrern zur Verkürzung der Quarantäne eingesetzt werden. Für Reiserückkehrer gilt generell: Halten Sie sich an die gesetzlich vorgeschriebe Quarantäne von 10 Tagen, melden sich beim zuständigen Ordnungsamt und füllen Sie den Einreiseantrag aus.
Für Patienten ohne Symptome, die aber vor z.b. Operationen, Rehamassnahmen oder als Kontaktpersonen einen Nachweis benötigen, haben wir einen kostenlosen Antigenschnelltest in der Praxis vorrätig. Die Anwendung dauert ca 20 Minuten. Dieser kann auch kostenpflichtig auf Wunsch der Patienten für 35 Euro eingesetzt werden.
ab dem 14.9. impfen wir täglich ab 10 Uhr bis 12 Uhr gegen Grippe mit dem tetravalenten Grippeimpfstoff. Eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich. Derzeit ist der Grippeimfstoff wieder verfügbar.
Ein Impfstoff gegen Corona ist derzeit in der Praxis nicht verfügbar.