Pfingsturlaub: wir haben vom 7. – 10. Juni Urlaub. Vertretung haben Dres. Löffel in Öschelbronn sowie alle anwesenden Ärzte.
Laut den aktuellen Richtlinien darf unsere Praxis ausschließlich mit einer FFP2 Maske betreten werden.
Wir führen Coronaimpfungen gemäß der Stiko ab dem 12. Lebensjahr für unsere Patienten durch. Wir bieten eine 1. Auffrischungsimpfung (1. Booster) frühestens 3 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung an. Personen, die mit dem „Einmalimpfstoff“ Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, können 4 Wochen nach der 1. Impfung erweitert grundimmunisiert werden. Ebenso bieten wir eine 2. Auffrischungsimpfung (2. Booster) nach Stiko Kriterien für alle über 70 Jahren, Immungeschwächte und Bewohner von Pflegeheimen an. Diese kann 3 Monate nach der 1. Boosterimpfung durchgeführt werden. Für medizinsches Personal ab 6 Monaten nach der 1. Boosterung.
Derzeit impfen wir den MRNA Impfstoff Cormirnaty von BionTech / Pfizer.
Derzeit bauen wir unsere Impfkapazitäten zum Wohle aller aus und sehen uns deshalb nicht in der Lage, kostenlose Bürgertests durchzuführen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die umliegenden Schnelltestzentren wie das Tanzstudio Grasy in Nebringen oder unter www. lrabb.de
Wir können ein digitales Impfzertifikat sowie nach Vorlage eines positiven PCR Tests ein Genesenzertifikat ausstellen.
Infotrmationen zum Impfablauf erhalten Sie auf unserem Coronatelefon 07032 203557. Bitte lassen Sie sich unter Angabe Ihrer email Adresse per Mail in unsere Liste eintragen. Wir melden uns dann bezüglich eines konkreten Impftermins bei Ihnen.
Corona-Virus:
Wenn Sie Symptome haben kommen Sie bitte nicht spontan in unsere Praxis, sondern melden Sie sich telefonisch.Wir besprechen dann das weitere sinnvolle Vorgehen und organisieren bei Bedarf eine Testung. Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeit ist auch ohne persönlichen Kontakt möglich.
Testung: Wir führen in der Praxis sowohl PCR über unser Labor (Dauer ca 1 Tag) als auch Antigenschnelltests durch.
PCR Tests werden nach den RKI Richtlinien bei symptomatische Patienten und zur Bestätigung eines positiven von einer anerkannten Schnelltest stelle durchgeführten Schnelltests eingesetzt. Als Selbstzahlerleistung kann er bei Reisen ins Ausland und bei Reiserückkehrern eingesetzt werden.
Falls Sie einen medizinisch notwendigen Antigenschnelltest ( z.B. vor Rehamassnahmen oder stationären Aufenthalten) benötigen, können wir diesen mit Termin gerne durchführen.
Zu Fragen der Absonderung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Ordnungsamt. Diese stellen auch die Absonderungsbescheide aus.